Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Die Verkäufe sind geschehen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Angebote gelten freibleibend.
  2. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, die wir zu Selbstkosten berechnen, aber nicht zurücknehmen.
  3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Besteller, auch bei frachtfreier Lieferung. Sind bei der Bestellung keine besonderen Vorschriften gegeben, wird der Versand nach bestem Ermessen, ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt.
  4. Wenn Waren entsprechend der Bestellung unmittelbar an Dritte versandt werden, gilt die Abnahme durch den Besteller mit der Versendung der Ware an den Dritten als erfolgt, es sei denn, dass der Besteller die Abnahme auf unserem Werk vorzunehmen beabsichtigt, was er dann aber bei der Bestellung zum Ausdruck bringen muss.
  5. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum, abzüglich 2% Skonto oder 30 Tagen in bar, ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank berechnet.
  6. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor.
  7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unsere Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Betriebsstörungen, gleichviel ob solche durch Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellung usw. entstanden sind. entbinden uns von etwa übernommener Verpflichtung für bestimmte Lieferfristen.
  8. Einwendungen hinsichtlich Güte und der berechneten Mengen können nur dann berücksichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen. Daran ändert sich nichts. wenn die Ware entsprechend der Bestellung unmittelbar an einen Dritten versandt wird.
    Es steht uns das Verfügungsrecht darüber zu, ob wir für nachweislich fehlerhaft gelieferte Stücke Ersatz liefern oder solche in ordnungsgemäßen Zustand bringen oder den dafür berechneten Betrag gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von An- und Abfuhrkosten, Frachten. Arbeitsleistungen, Verdienstausfall usw.‚ überhaupt Schadenersatz irgendwelcher Art, lehnen wir ab.
  9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geht das Eigentum nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung unter, so übereignet uns der Besteller im Voraus die verarbeitete Ware mit Wirksamkeit für den Augenblick, wo er das Eigentum erwirkt. Die hiernach erforderliche Übergabe wird dadurch ersetzt, dass bereits jetzt ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, dem zufolge der Besteller die uns übereignete Ware als Verwahrer für uns besitzt. Der Abnehmer ist jedoch befugt, diese Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes zu verwenden. Die durch diese Verwertung entstehenden Ansprüche gegen Dritte werden in Höhe unserer ursprünglichen Forderung an uns abgetreten.
  10. Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Wird sind jedoch nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (536 VSBG) und haben uns darüber hinaus entschieden, an einem solchen auch nicht freiwillig teilzunehmen.
  11. Für alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Gerichtsstand und Erfüllungsort Chemnitz.